Die Zwischen- und Gesellenprüfung wird von den zuständigen Prüfungsausschüssen der Gold- und Silberschmiedeinnungen im Auftrag der Handwerkskammern abgelegt. Sie umfasst jeweils einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der fachtheoretische Prüfungsteil findet in den Räumlichkeiten der Adolph-Kolping-Schule statt; der fachpraktische Teil, wird im Fortbildungszentrum Ahlen bzw. in ausgewählten Betrieben abgehalten.
Zwischenprüfung
Vor Beendigung des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
Fachtheoretische Zwischenprüfung
Prüfungsinhalt laut Ausbildungsrahmenplan:Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen, lösen.
Fachpraktische Zwischenprüfung
Prüfungsinhalt laut Ausbildungsrahmenplan: Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sieben Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:Anfertigen eines Werkstückes nach vorgegebener Zeichnung unter Anwendung von Gestaltungskriterien sowie von Umform-, Trenn-, Abtrag- und Fügetechniken.
Materialliste für die Zwischenprüfung
- Silber
- Blech: 60 mm x 50 mm x 1 mm
- Runddraht: 90 mm x 1 mm
- Lot: L1, L2, L3
- Werkzeug: Brettwerkzeug, Ringstock, Ringriegel,
- Bohrer: 1 mm und 2 mm
Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung findet i.d.R. nach dreieinhalb Jahren statt. Für die Prüfungszulassung sind die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die Vorlage des Ausbildungsnachweises erforderlich. Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung wird durch den Gesellenbrief attestiert.
Fachtheoretische Gesellenprüfung
Prüfungsinhalt laut Ausbildungsrahmenplan: Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
- im Prüfungsfach Technologie 120 Minuten
- im Prüfungsfach Gestaltung und Arbeitsplanung 120 Minuten
- im Prüfungsfach Technische Mathematik 60 Minuten
- im Prüfungsfach Wirtschaft- und Sozialkunde 60 Minuten
Fachpraktische Gesellenprüfungprüfung
Prüfungsinhalt laut Ausbildungsrahmenplan: Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 32 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Er soll dabei zeigen, dass er den Entwurf gestalterisch umsetzen kann und die entsprechenden Fertigungstechniken beherrscht. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen selbstentworfenen Schmuckstückes oder -objektes durch Umformen, Fügen, Trennen, Abtragen und Oberflächenbehandlung sowie unter Einbeziehung von Funktionsteilen, soweit es die Art des Schmuckstückes oder -objektes zuläßt, sowie Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.